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Praxismentoring
Qualifizierung für sozialpädagogische Fachkräfte zur Praxismentorin/zum Praxismentor für Auszubildende im Lernbereich Praxis

In Zusammenarbeit mit der Marienhausschule Meppen, Berufsfachschule, Fachschule für Sozialpädagogik.
In Kooperation mit der AEWB Argentur für Erwachsenen- und Weiterbildung.
Gefördert durch: Niedersächsisches Kultusministerium

Eine gebührenfreie berufsbegleitende Qualifizierung für sozialpädagogische Fachkräfte zur Praxismentorin/zum Praxismentor für Auszubildende im Lernbereich Praxis (Grund- und Zusatzqualifizierung)

Die Praxisanleitung für Auszubildende ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, die bei pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten entsprechende Kompetenzen erfordert. Um die auch in den Rahmenrichtlinien für Berufsfachschulen und Fachschulen vorgesehene curriculare Verzahnung zwischen den Lernorten KiTa und Schule zu realisieren, sollen auf der Basis eines zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus Fachschule und Kita-Praxis abgestimmten Curriculums (72 Unterrichtsstunden) sozialpädagogische Fachkräfte in der Anleitung, Beratung und Unterstützung der Auszubildenden im Lernbereich Praxis (Praxismentoring) qualifiziert werden.

Die Fortbildung umfasst folgende Module:
Modul 1: Identität als Praxismentorin / Praxismentor entwickeln
Modul 2: Praktische Ausbildung planen und begleiten
Modul 3: Auszubildende in der pädagogischen Arbeit beobachten und beurteilen
Modul 4: Auszubilldende beraten
Modul 5: Mit Auszubildenden reflektieren und eine Übungsphase mit dem Schwerpunkt Gesprächsführung
Modul 6: Bezogen auf Praxismentoring beraten und reflektieren
Modul 7: Praxismentoring organisieren
Modul 8: Netzwerke und Ausbildungskonzepte entwickeln und verankern

Darüber hinaus: Übungs- und Selbstlernphasen der TN (dazu gehören individuelle und kollegiale Reflexionsphasen in der eigenen Einrichtung)
Vertiefungsbereich
• Bezogen auf Praxismentoring beraten u. reflektieren
• Praxismentoring organisieren
• Netzwerke und Ausbildungskonzepte entwickeln und verankern

Zugangsvoraussetzung:
Qualifikation als staatlich anerkannte/r Erzieher*in bzw. die Anerkennung als soz. päd. Fachkraft nach § 4 Nds. KiTaG. An dem Kurs können alle Sozialpädagoge/innen und Erzieher/innen mit staatlicher Anerkennung sowie alle per Allgemeinverfügung des MK vom 17.11.2016 zugelassenen Fachkräfte (staatlich anerkannte Kindheitspädagoge/innen) teilnehmen. Fachkräfte, für die eine Ausnahme nach § 4 Abs. 1 oder 2 KiTaG erteilt wurde, können an der Qualifizierung teilnehmen, sofern Sie in der Funktion als Gruppenleitung in einer Kindertageseinrichtung tätig sind.

Referentinnen: Suzanne von Melle

Kurstermine 10

  •  
    Ort
    • 1
    • Samstag, 20. Januar 2024
    • 08:30 – 15:30 Uhr
    • Meppen
    1 Samstag 20. Januar 2024 08:30 – 15:30 Uhr Meppen
    • 2
    • Samstag, 09. März 2024
    • 08:30 – 15:30 Uhr
    • Meppen
    2 Samstag 09. März 2024 08:30 – 15:30 Uhr Meppen
    • 3
    • Samstag, 06. April 2024
    • 08:30 – 15:30 Uhr
    • Meppen
    3 Samstag 06. April 2024 08:30 – 15:30 Uhr Meppen
    • 4
    • Freitag, 26. April 2024
    • 16:00 – 19:00 Uhr
    • Meppen
    4 Freitag 26. April 2024 16:00 – 19:00 Uhr Meppen
    • 5
    • Samstag, 27. April 2024
    • 08:30 – 15:30 Uhr
    • Meppen
    5 Samstag 27. April 2024 08:30 – 15:30 Uhr Meppen
  • 5 vergangene Termine
    • 6
    • Samstag, 25. Mai 2024
    • 08:30 – 15:30 Uhr
    • Meppen
    6 Samstag 25. Mai 2024 08:30 – 15:30 Uhr Meppen
    • 7
    • Samstag, 08. Juni 2024
    • 08:30 – 15:30 Uhr
    • Meppen
    7 Samstag 08. Juni 2024 08:30 – 15:30 Uhr Meppen
    • 8
    • Freitag, 09. August 2024
    • 16:00 – 19:00 Uhr
    • Meppen
    8 Freitag 09. August 2024 16:00 – 19:00 Uhr Meppen
    • 9
    • Samstag, 10. August 2024
    • 08:30 – 15:30 Uhr
    • Meppen
    9 Samstag 10. August 2024 08:30 – 15:30 Uhr Meppen
    • 10
    • Samstag, 24. August 2024
    • 08:30 – 15:30 Uhr
    • Meppen
    10 Samstag 24. August 2024 08:30 – 15:30 Uhr Meppen

Praxismentoring
Qualifizierung für sozialpädagogische Fachkräfte zur Praxismentorin/zum Praxismentor für Auszubildende im Lernbereich Praxis

In Zusammenarbeit mit der Marienhausschule Meppen, Berufsfachschule, Fachschule für Sozialpädagogik.
In Kooperation mit der AEWB Argentur für Erwachsenen- und Weiterbildung.
Gefördert durch: Niedersächsisches Kultusministerium

Eine gebührenfreie berufsbegleitende Qualifizierung für sozialpädagogische Fachkräfte zur Praxismentorin/zum Praxismentor für Auszubildende im Lernbereich Praxis (Grund- und Zusatzqualifizierung)

Die Praxisanleitung für Auszubildende ist eine anspruchsvolle Tätigkeit, die bei pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten entsprechende Kompetenzen erfordert. Um die auch in den Rahmenrichtlinien für Berufsfachschulen und Fachschulen vorgesehene curriculare Verzahnung zwischen den Lernorten KiTa und Schule zu realisieren, sollen auf der Basis eines zwischen Vertreterinnen und Vertretern aus Fachschule und Kita-Praxis abgestimmten Curriculums (72 Unterrichtsstunden) sozialpädagogische Fachkräfte in der Anleitung, Beratung und Unterstützung der Auszubildenden im Lernbereich Praxis (Praxismentoring) qualifiziert werden.

Die Fortbildung umfasst folgende Module:
Modul 1: Identität als Praxismentorin / Praxismentor entwickeln
Modul 2: Praktische Ausbildung planen und begleiten
Modul 3: Auszubildende in der pädagogischen Arbeit beobachten und beurteilen
Modul 4: Auszubilldende beraten
Modul 5: Mit Auszubildenden reflektieren und eine Übungsphase mit dem Schwerpunkt Gesprächsführung
Modul 6: Bezogen auf Praxismentoring beraten und reflektieren
Modul 7: Praxismentoring organisieren
Modul 8: Netzwerke und Ausbildungskonzepte entwickeln und verankern

Darüber hinaus: Übungs- und Selbstlernphasen der TN (dazu gehören individuelle und kollegiale Reflexionsphasen in der eigenen Einrichtung)
Vertiefungsbereich
• Bezogen auf Praxismentoring beraten u. reflektieren
• Praxismentoring organisieren
• Netzwerke und Ausbildungskonzepte entwickeln und verankern

Zugangsvoraussetzung:
Qualifikation als staatlich anerkannte/r Erzieher*in bzw. die Anerkennung als soz. päd. Fachkraft nach § 4 Nds. KiTaG. An dem Kurs können alle Sozialpädagoge/innen und Erzieher/innen mit staatlicher Anerkennung sowie alle per Allgemeinverfügung des MK vom 17.11.2016 zugelassenen Fachkräfte (staatlich anerkannte Kindheitspädagoge/innen) teilnehmen. Fachkräfte, für die eine Ausnahme nach § 4 Abs. 1 oder 2 KiTaG erteilt wurde, können an der Qualifizierung teilnehmen, sofern Sie in der Funktion als Gruppenleitung in einer Kindertageseinrichtung tätig sind.

Referentinnen: Suzanne von Melle
05.05.24 03:51:15